Start S Stammaktien
23 | 05 | 2013

Stammaktien

Sie gibt es in Form von Inhaberaktien und Namensaktien. Bei Inhaberaktien wird unterstellt, dass der Besitzer auch der Eigentümer ist; bei Namensaktien wird der Eigentümer in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen. Stammaktien sind die Grundform und zugleich die am weitesten verbreitete Form der Aktie in Deutschland. Im Gegensatz zur Vorzugsaktie gewährt die Stammaktie dem Aktionär alle "normalen", im Aktiengesetz vorgesehenen Rechte und Pflichten.

Der Inhaber beziehungsweise Eigentümer einer Stammaktie ist Teilhaber an einer Aktiengesellschaft und damit auch am Gewinn anteilsmäßig beteiligt. Die Rechte und Pflichten eines Stammaktionärs werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Zu den wichtigsten Rechten des Stammaktionärs gehören:

  • das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung.
  • das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Jeder Stammaktionär hat hierbei eine Stimme pro Aktie in seinem Eigentum. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich Mehrstimmrechtsaktien.
  • das Recht auf anteilige Dividende, wenn die Gesellschaft die Ausschüttung des Gewinns beschließt.
  • das Recht auf Information. Jeder Aktionär kann in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Dinge oder Vorkommnisse verlangen, die zur Beurteilung des betreffenden Tagesordnungspunktes notwendig sind. Der Vorstand hat in bestimmten Fällen ein Auskunftsverweigerungsrecht.
  • Bei Liquidation der Gesellschaft hat der Aktionär einen Anspruch auf den anteilsmäßigen Liquidationserlös.

Stammaktien können sowohl als Inhaberaktie als auch als Namensaktien ausgegeben werden. Die Inhaberaktie ist aufgrund ihrer einfachen Übertragbarkeit die populärere Form. Die Pflichten des Aktionärs erstrecken sich im Wesentlichen auf die Pflicht zur Leistung der vereinbarten Einlage, also des Nennwerts plus eines eventuellen Agios. Die meisten in Deutschland gehandelten Aktien sind Stammaktien. Nur wenige Unternehmen emittieren Vorzugsaktien, da diese den Anlegern aufgrund des meist fehlenden Stimmrechts weniger attraktiv als Stammaktien erscheinen.

Für den Anleger bieten Vorzugsaktien trotz der eingeschränkten Rechte eine interessante Anlagealternative zur Stammaktie. So kann bei langfristiger Anlage die Rendite höher sein als bei einer Stammaktie, da meist eine höhere Dividende gezahlt wird. Der Verlust des Stimmrechts bedeutet für den Kleinaktionär meist keine allzu große Einschränkung, da er durch seinen geringen Anteil am gesamten Grundkapital der AG ohnehin keine Möglichkeit hat, auf der Hauptversammlung Einfluss zu nehmen. Wenn es sich aber um Unternehmen handelt, bei denen Übernahmen oder Fusionen mit anderen Gesellschaften möglich oder zu erwarten sind, haben Stammaktien größere Chancen auf Kurssteigerung bzw. eine höhere Abfindung, da ihre Aktien gebraucht werden, um eine Kapitalmehrheit zu erreichen. Deshalb muss jeweils bei der Kaufentscheidung geprüft werden, was im konkreten Fall wichtiger ist. Da Vorzugsaktien international wenig Bedeutung haben, werden sie auch in Deutschland immer mehr aus dem Verkehr gezogen.

Achtung: Für den Anleger bieten Vorzugsaktien trotz der eingeschränkten Rechte eine interessante Anlagealternative zur Stammaktie. So kann bei langfristiger Anlage die Rendite höher sein als bei einer Stammaktie, da meist eine höhere Dividende gezahlt wird. Der Verlust des Stimmrechts bedeutet für den Kleinaktionär meist keine allzu große Einschränkung, da er durch seinen geringen Anteil am gesamten Grundkapital der AG ohnehin keine Möglichkeit hat, auf der Hauptversammlung Einfluss zu nehmen. Wenn es sich aber um Unternehmen handelt, bei denen Übernahmen oder Fusionen mit anderen Gesellschaften möglich oder zu erwarten sind, haben Stammaktien größere Chancen auf Kurssteigerung bzw. eine höhere Abfindung, da ihre Aktien gebraucht werden, um eine Kapitalmehrheit zu erreichen. Deshalb muss jeweils bei der Kaufentscheidung geprüft werden, was im konkreten Fall wichtiger ist. Da Vorzugsaktien international wenig Bedeutung haben, wurden sie auch in Deutschland immer mehr aus dem Verkehr gezogen.