LeistungsmissbrauchDer Staat bietet seinen Bürgern heute zahlreiche Hilfen zur Überwindung sozialer oder wirtschaftlicher Probleme. Rund ein Drittel der gesamtwirtschaftlichen Leistung wird allein für soziale Hilfen verwendet. Besonders wichtig die Leistungen nach Hartz IV für Arbeitslose. Hinzu kommen die Subventionen an Unternehmen. Wenn diese öffentlichen Mittel in missbräuchlicher oder krimineller Weise beansprucht werden, wird dies als Leistungsmissbrauch bezeichnet. Durch diese Form der Wirtschaftskriminalität wird der Staat jährlich in Milliardenhöhe geschädigt. Die Fülle der öffentlichen Leistungen für einzelne Personen oder für bestimmte Bereiche der Wirtschaft ist kaum noch überschaubar. Deshalb müssen bei den staatlichen Übertragungen zunächst zwei Bereiche unterschieden werden: Die sozialen Leistungen für bestimmte Personen und die Subventionen an Unternehmen: Für die im Sozialbudget zusammengefassten Leistungen an Personen oder Familien wird in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen jährlich rund ein Drittel des Sozialprodukts aufgewendet. Die von Bund, Länder und Gemeinden bereitgestellten Hilfen für Unternehmen sind ebenfalls kaum noch überschaubar. Der Subventionsbericht der Bundesregierung weist diese Zuschüsse aus. Aus wissenschaftlicher Sicht ist dies aber nur ein Teil der tatsächlich für Unternehmen (einschließlich der Landwirte) bereitgestellten öffentlichen Mittel. Dass diese öffentlichen Hilfen von Unberechtigten missbräuchlich beansprucht werden, ist unumstritten. In welchem Ausmaß Leistungsmissbrauch betrieben wird, ist dagegen eine politisch heftig diskutierte Frage. Das hängt nicht nur mit den Schwierigkeiten zusammen, den Umfang des Leistungsmissbrauchs exakt zu ermitteln. Es liegt auch daran, dass oft schwer abzugrenzen ist, wo der Leistungsmissbrauch beginnt. Denn unter diesem Begriff werden neben illegalen Handlungen und "Leistungserschleichung" auch die sogenannten Mitnahmeeffekte zusammengefasst. Dabei handelt es sich darum, dass die jeweiligen Personen oder Unternehmen auch ohne das Angebot staatlicher Hilfen gehandelt (z. B. investiert oder Mitarbeiter eingestellt) hätten, diese Mittel aber dennoch in Anspruch genommen haben. Achtung: Leistungsmissbrauch ist meist ein Straftatbestand und kann für Betrüger erhebliche Bußen nach sich ziehen. |