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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »leona« (7. November 2011, 22:09)
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Wohnort: 58642
Beruf: Buchdruckermeister, Schriftsetzer, bilanzsicherer Buchhalter, e.K.
die private Nutzung ist erlaubt, aber es gilt die Einschränkung, dass das Fahrzeug nicht mit nach Hause genommen werden darf.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »leona« (8. November 2011, 12:09)
Du hättest nach geltender Rechtslage diesbezüglich ebenfalls einen geldwerten Vorteil durch Deinen AG versteuern zu lassen.Ich habe eine freiberufliche Nebentätigkeit. Wenn ich diesbezüglich Fahrten mit meinem privat genutzten Dienstwagen erbringe, müsste dies doch als Fahrtkosten anzurechnen sein, oder?
zu 1:
ja und ja
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mArk78« (12. November 2011, 14:27) aus folgendem Grund: Überschrift falsch
Hat der AG keinen Steuerberater?Wir haben aktuell das Problem, das keiner beim Arbeitgeber an die 45 Tage Regel gedacht hat und wir über Jahre nicht nach der 0,03%-Regel besteuert wurden.
Mit Zins und Zinseszins.Jetzt gab es eine Außenprüfung, Folgen für uns Mitarbeiter noch unklar, aber ich denke wohl, wir werden hier kräftig nachzahlen müssen.