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"Wenn Sie Ihr eigenes Häuschen oder das vermietete Objekt reparieren oder Instandsetzen lassen haben können Sie nicht nur die Kosten geltend machen, für die Ihnen Belege vorliegen, sondern z. B. auch Trinkgelder für die Handwerker und ähnliche Kosten.
Zitat von »"Clematis"«
Kosten ansetzbar nach § 35a EStGfür selbstgenutztes Wohneigentum.
Dh Kosten vor Einzug sind nicht ansetzbar.