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Schöffenentschädigung
Mein Mann ist ehrenamtlicher Jugendschöffe und bekommt für diese Tätigkeit eine Schöffenentschädigung überwiesen. Muss man diese bei der Steuererklärung mit angeben? Wenn ja, wo?
Das sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Anlage GSE Rückseite
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......
Okay, ich dachte, dass ehrenamtliche Tätigkeiten nicht der Steuer unterliegen. Es handelt sich hierbei nämlich nur um ca. 35 Euro als Aufwandsentschädigung bzgl. Fahrtkosten usw. Gibt es da nicht vielleicht eine Grenze, bis zu der man das unversteuert "einstecken" darf?
Re: Schöffenentschädigung
Auch wenn die Anfrage schon älter ist...
Die Erfahrung von Petz in allen Ehren, aber es handelt sich hier um ehrenamtliche Tätigkeit (vermutlich aus öffentlichen Kassen) und die ist bis 175 € pro Monat steuerfrei, darüber sind evt. Werbungskosten möglich. S. § 3 Nr. 12 EstG. Einzutragen bei Wiso unter Einnahmen Arbeitnehmer/sonstiges. Für mehr Info bei Wiso Hilfe "Ehrenamt" eingeben und Gesetze mit ankreuzen.