Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Franco« (13. Juli 2010, 22:58)
ich wuerde nie die Kleinunternehmerregelung §19 UStG in Anspruch nehmen, da gerade zu Beginn bei den erhoehten Investionen der VSt -Abzug nicht moeglich ist. Es wird also alles um 19% teurer.
... eine derart harten Ausschluß der Kleinunternehmerstellung gem. § 19 UStG kann ich nicht unterschreiben. Das muss man im Einzelfall genau betrachten, durchrechnen und bewerten.ich wuerde nie die Kleinunternehmerregelung §19 UStG in Anspruch nehmen, da gerade zu Beginn bei den erhoehten Investionen der VSt -Abzug nicht moeglich ist. Es wird also alles um 19% teurer.
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »khmcologne« (14. Juli 2010, 10:59)
ich wuerde nie die Kleinunternehmerregelung §19 UStG in Anspruch nehmen, da gerade zu Beginn bei den erhoehten Investionen der VSt -Abzug nicht moeglich ist. Es wird also alles um 19% teurer.
Fuer SKR03 (EÜR und Bilanz) kannst Du WISO Kaufmann nehmen.
Ich wuede Dir letzteres empfehlen, ist vielleicht zunaechst ueberfrachtet, aber fuer die Zukunft genau richtig (z.B. Rezepturen fuer eigenen Kosmetika, Behandlugen als Stueckliste fuer die Kalkulation etc etc. Und WISO Kaufman auf jedenfall mit SKR03 und nicht SKR03 fuer EÜR installieren. Testversion gibt es bei Buhl und ueber meine website.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »g.horn« (14. Juli 2010, 12:10)
Wer nur von seiner Unternehmertätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte, ist mit der Kleinunternehmerregelung sicherlich nicht gut beraten,
EÜR mit Bilanz
Hallo Günter,
verstehe ich den Sinn jetzt so richtig: Wenn, dann den vollständigen Rahmen SKR03 installieren, und nicht den "verkürzten" Rahmen für EÜR, damit dann zu ggb. auch eine Bilanzierung möglich bleibt? Hat das - wenn meine Annahme stimmt - nur technische Gründe im Programm, oder entsprechen sich die (Teil-) Konten im "Original" und im "verkürzten EÜR Rahmen" nicht? Würde ich zwar nicht verstehen, aber noch sind das für mich ja offene Fragen.
Danke und Gruss
Allzeit
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Franco« (15. Juli 2010, 21:33)
...denke dann aber auch daran, dass wenn Du die Buchhaltung machst, dass dann auch ein Arbeitsverhältnis, welcher Art auch immer, bestehen sollte, da man die Tätigkeit ansonsten als Schwarzarbeit auslegen könnte. Weiterhin könnte im Fall des Freundschaftdienstes die Hilfestellung auch als Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz ausgelegt werden, da Dir die notwendige berufliche Erfahrung und Ausbildung fehlt, um selbstständig die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle für Dritte vornehmen zu können.Wer von uns beiden dann die Erfassung macht, ist dann eine andere Frage, aber verantworten muss sie natürlich die Buchführung.
Und WISO Kaufman auf jedenfall mit SKR03
Da die Unternehmerin sich anscheinend als Einzelunternehmerin selbstständig machen möchte und in absehbarer Zeit eine Finanzbuchhaltung (doppelte Buchführung) wohl nicht notwendig wird, finde ich das einen nicht so guten Vorschlag, da die Unternehmerin dann gezwungen ist, das Ergebnis nochmals in das amtliche EÜR-Formular zu übertragen. Anhand der hier vorliegenden Infos habe ich aber meine Zweifel, ob sie dies leisten kann. Hier halte ich es für sinnvoller, ein Programm zu wählen, dass die Übertragung in das amtliche Formular aktiv unterstüzt, so dass die Unternehmerin mit Hilfe der amtlichen Ausfüllhilfe und der Buchhaltungslisten das Ergebnis "nur" noch auf seine Richtigkeit und Plausibilität überprüfen muss.Der Nachteil bei SKR03, die EÜR wird nicht auf dem "amtlichen Vordruck" augegeben
Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von »khmcologne« (15. Juli 2010, 11:47)
Zitat von »khmcologne«
da die Unternehmerin dann gezwungen ist, das Ergebnis nochmals in das amtliche EÜR-Formular zu übertragen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Franco« (15. Juli 2010, 22:48)