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Allzeit

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Dienstag, 13. Juli 2010, 12:23

Neue Selbständigkeit: Wie fange ich am besten an?

Hallo an alle Helfer hier,

eine Freundin möchte sich zum 01.09. als Naturkosmetikerin selbständig machen, ich will versuchen, sie dabei zu unterstützen. Nun weiß ich zwar als Bankkaufmann, was Soll und Haben ist, und weiß natürlich auch, dass zu jeder Buchung eine Gegenbuchung erforderlich ist. Und dass es auch Abschreibungen gibt, aber das war es dann auch schon. Auf Konten, geschweige denn auf Kontenkreise habe ich nie gebucht und stehe da genau wie meine Freundin ziemlich ahnungslos davor. Wie gehen wir also am besten vor, um möglichst wenig falsch zu machen – bzw. gleich in die richtige Richtung zu gehen?

Ich gehe mal davon aus, dass meine Freundin b.a.w. unter die Kleinunternehmerregel fällt, also b.a.w. keine Umsatzsteuer als Kleingewerbetreibende zahlt. Das Thema Vorsteuer wäre somit also nicht akut. Ist das schon mal so richtig anzunehmen? Wo sind die Grenzen?

Weiter gehe ich davon aus, dass sie b.a.w. nur eine EÜR zu erstellen hat. Aber da fangen meine Fragen auch schon an:
Meine Steuerberaterin rät, „wenn das Programm es zulässt, gleich mit SKR03 zu beginnen“, die Kosmetikschule rät, „es sich so einfach wie möglich zu machen, und nur ein Journal zu führen“, meine Freundin möchte auch keine Registrierkasse aufstellen (tägliches Kassenjournal hätte mir aber sehr als Grundlage für weitere Erfassungen gefallen), sie meint mit Kassenbuch und Quittungen auskommen zu können.

Es sollen natürlich nicht nur Behandlungen (Dienstleistungen) erbracht werden, sondern auch Produkte eingekauft und verkauft werden. Und natürlich sind auch Praxiseinrichtungen anzuschaffen und abzuschreiben, Kredite und Fördermittel zu dokumentieren und zu bedienen, lfd. Kosten zu erfassen und zu zahlen.

Zu den Produkten gibt es vom Hersteller Unterstützungen, die vom Umsatz abhängig sind, eine lfd. Budget-Kontrolle wäre gut und zu den Kunden/Kundinnen wäre es gut, ihre bisher gewählten Anwendungen und Produkte zur Kundenpflege zu kennen.

Nun habe ich ja MG2010 mit der integrierten Einfach-Version der EÜR. Aber da gibt es ja keine Führung (welche Konten muss ich ansprechen, siehe meine Ahnungslosigkeit). Dann habe ich mir auch EÜR und Kasse als Testversion angesehen. Aber kann ich da auch die zuletzt genannten Budgetübersicht zu den Produkten und die Kundendaten einpflegen und bekommen? Oder gleich Mein Büro, auch im Hinblick auf eine mögliche spätere Umsatzsteuerpflicht?

Oder denke ich nur viel zu kompliziert, um nichts falsch zu machen? Wie seid Ihr gestartet? Wie habt Ihr begonnen und welche Erfahrungen könnt Ihr an uns weitergeben? Was sagen die Buchführungs- und Steuerprofis khmCologne, g.horn, miwe4, Petz, Hermann u.a. dazu? Welchen Rat würdet Ihr uns geben?

Vielen Dank und Gruss Allzeit
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Franco

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Dienstag, 13. Juli 2010, 22:42

Hallo Allzeit,

1. soweit mir bekannt ist, beraten Banken auch Unterehmensgruender...aber vielleicht nicht Dein Bank
2. dann gibt es auch noch die IHK die hier eine Beratung gibt und
3. natuerlich auch Steuerberater, und die Hat Dir schon as richtige geraten.

ich wuerde nie die Kleinunternehmerregelung §19 UStG in Anspruch nehmen, da gerade zu Beginn bei den erhoehten Investionen der VSt -Abzug nicht moeglich ist. Es wird also alles um 19% teurer.

Fuer SKR03 und EÜR (ausschliesslch EÜR) kannst Du WISO MeinBuero nehmen
Fuer SKR03 (EÜR und Bilanz) kannst Du WISO Kaufmann nehmen.
Ich wuede Dir letzteres empfehlen, ist vielleicht zunaechst ueberfrachtet, aber fuer die Zukunft genau richtig (z.B. Rezepturen fuer eigenen Kosmetika, Behandlugen als Stueckliste fuer die Kalkulation etc etc. Und WISO Kaufman auf jedenfall mit SKR03 und nicht SKR03 fuer EÜR installieren. Testversion gibt es bei Buhl und ueber meine website.
Gruss
Franco

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Franco« (13. Juli 2010, 22:58)


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Dienstag, 13. Juli 2010, 22:57

ich wuerde nie die Kleinunternehmerregelung §19 UStG in Anspruch nehmen, da gerade zu Beginn bei den erhoehten Investionen der VSt -Abzug nicht moeglich ist. Es wird also alles um 19% teurer.

Hallo Franco,

ganz, ganz, ganz herzlichen Dank für diesen Tipp. Von den Beratungsangeboten wissen wir, und die wollen und werden wir auch in Anspruch nehmen. Ich wollte nur schon ein wenig darauf mit Eurer Hilfe vorbereitet sein und nicht so ganz dumm dann dastehen müssen. Dass ja dann Steuern für die Investitionen nicht abgesetzt werden können - logisch - aber da hätte ich nie dran gedacht.

Das andere müssen wir dann nochmal genauer mit meiner Steuerberaterin besprechen. Falls ja noch jemand einen guten Tipp für uns hat, - immer her damit... Und was kostet Wiso Kaufmann - ich nehme an die Basis reicht - in etwa?

Danke und Gruss Allzeit
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Mittwoch, 14. Juli 2010, 10:47

ich wuerde nie die Kleinunternehmerregelung §19 UStG in Anspruch nehmen, da gerade zu Beginn bei den erhoehten Investionen der VSt -Abzug nicht moeglich ist. Es wird also alles um 19% teurer.
... eine derart harten Ausschluß der Kleinunternehmerstellung gem. § 19 UStG kann ich nicht unterschreiben. Das muss man im Einzelfall genau betrachten, durchrechnen und bewerten.

Der vermeintliche Kostenvorteil kann sich auch zum Hemmschuh entwicklen, insbesondere dann, wenn der buchhalterisch unbedarfte Kleinunternehmer seine Buchhaltung auch noch selbst machen möchte und anstelle der einfachen Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben auch noch die doppelte Buchführung mit dem gesamten Spektrum des SKR03 wählt. Selbst bei einfacheren Programmen wie WISO Mein Büro ficht so mancher Unternehmenr einen (verzweifelten) Kampf mit der Buchhaltung aus. Die Kleinunternehmerregelung hat den Vorteil, dass man etwas weniger Bürokratie hat und die so gewonne Zeit in das Geschäft stecken kann.

Weiterhin sollte die Unternehmensgründerin sich über eines klar werden, wenn man nur mit Quittungsblock und Kassenbuch auskommen möchte, dann wird man niemals die hier in den Raum gestellten Auswertungen und Dokumentationen hinbekommen. Es wird alles etwas grober und einfacher strukturiert sein. Wiso Kaufmann ist in diesem Fall meiner Meinung nach auch nur eingeschränkt geeignet, weil einfach für "größere" Aufgaben geschaffen. Dann würde WISO Mein Büro voll und ganz ausreichen.

Bei der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG muss man sich aber auch bewußt werden, dass der durchschnittliche monatliche Umsatz 1458,33 EUR nicht übersteigen darf, da man sonst sehr schnell die Schallmauer von 17.500,00 EUR Jahresumsatz durchbricht und ab dem folgenden Geschäftsjahr der Umsatzsteuer unterliegt. Erfolgt die Gründung noch in diesem Jahr, dann wird der bis zum Jahresende erwirtschaftete Umsatz auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Liegt man dann über 17.500,00 EUR/Jahresumsatz ist die Kleinunternehmerregelung ebenfalls Geschichte.

Wer nur von seiner Unternehmertätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte, ist mit der Kleinunternehmerregelung sicherlich nicht gut beraten, da die Gesamtumsatzgrenze nach Abzug der Kosten und etwaiger Steuern wohl nur einen bescheidenen Lebensstandard zulässt. Möchte ich einen höheren Lebensstandard, dann muss der Umsatz gesteigert werden und die Kleinunternehmerstellung geht verloren.
Gruß
khMcologne

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g.horn

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Mittwoch, 14. Juli 2010, 11:44

ich wuerde nie die Kleinunternehmerregelung §19 UStG in Anspruch nehmen, da gerade zu Beginn bei den erhoehten Investionen der VSt -Abzug nicht moeglich ist. Es wird also alles um 19% teurer.

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Eindeutig das, was Franco schreibt.
Nur zu den Anforderungen die ihr stellt, gehört neben dem Programm auch Fachwissen.
Das müsste sich einer von euch durch einen Grundkurs in Buchhaltung aneignen.
MfG Günter
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Mittwoch, 14. Juli 2010, 14:42

Wer nur von seiner Unternehmertätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte, ist mit der Kleinunternehmerregelung sicherlich nicht gut beraten,

Hallo khmcologne, hallo Günter,

so soll und muss es sein - und damit hat sich diese Frage ja dann auch endgültig schon entschieden. Vielen Dank khmcologne für diesen Hinweis. Und Günter, Frau R. hat einen Buchführungskurs I bei der VHS mal gemacht, ist aber schon ein paar Jahre her. Ob dass noch reicht und ob wir da anknüpfen können, müssen wir sehen. Aktualisieren müssen wir das natürlich, dass ist klar. Wer von uns beiden dann die Erfassung macht, ist dann eine andere Frage, aber verantworten muss sie natürlich die Buchführung.

Auf jeden Fall nochmals danke an Euch, jetzt sehe ich schon etwas klarer und sehe dem Gespräch mit meiner Steuerberaterin/dem FA etwas gelassener entgegen. Wenn ihr mir aber noch etwas Hilfestellung geben könntet, warum auch eine EÜR mit Bilanz notwendig/besser sein würde, wäre ich Euch sehr verbunden. Was ist da der sachliche Hintergrund?

Danke und Gruss
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g.horn

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Mittwoch, 14. Juli 2010, 18:18

EÜR mit Bilanz


...das musste EÜR oder Bilanz heissen.
Wiso Kaufmann kann beides, im Anfang reicht vielleicht EÜR, später dann bilanzieren.
MfG Günter
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Mittwoch, 14. Juli 2010, 19:57

Hallo Günter,
verstehe ich den Sinn jetzt so richtig: Wenn, dann den vollständigen Rahmen SKR03 installieren, und nicht den "verkürzten" Rahmen für EÜR, damit dann zu ggb. auch eine Bilanzierung möglich bleibt? Hat das - wenn meine Annahme stimmt - nur technische Gründe im Programm, oder entsprechen sich die (Teil-) Konten im "Original" und im "verkürzten EÜR Rahmen" nicht? Würde ich zwar nicht verstehen, aber noch sind das für mich ja offene Fragen.

Danke und Gruss
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Mittwoch, 14. Juli 2010, 23:21

Hallo Günter,
verstehe ich den Sinn jetzt so richtig: Wenn, dann den vollständigen Rahmen SKR03 installieren, und nicht den "verkürzten" Rahmen für EÜR, damit dann zu ggb. auch eine Bilanzierung möglich bleibt? Hat das - wenn meine Annahme stimmt - nur technische Gründe im Programm, oder entsprechen sich die (Teil-) Konten im "Original" und im "verkürzten EÜR Rahmen" nicht? Würde ich zwar nicht verstehen, aber noch sind das für mich ja offene Fragen.

Danke und Gruss
Allzeit

Hallo Allzeit,
ja, technische Gruende. Mit dem SKR03 kannst sowohl als auch erstellen? also Bilanz und/oder EÜR. Der Nachteil bei SKR03, die EÜR wird nicht auf dem "amtlichen Vordruck" augegeben sondern als "normale EÜR", denn der "amtliche Vordruck" wird nur bei SKR03 mit EÜR installiert.
Gruss
Franco

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Franco« (15. Juli 2010, 21:33)


10

Donnerstag, 15. Juli 2010, 10:07

Wer von uns beiden dann die Erfassung macht, ist dann eine andere Frage, aber verantworten muss sie natürlich die Buchführung.
...denke dann aber auch daran, dass wenn Du die Buchhaltung machst, dass dann auch ein Arbeitsverhältnis, welcher Art auch immer, bestehen sollte, da man die Tätigkeit ansonsten als Schwarzarbeit auslegen könnte. Weiterhin könnte im Fall des Freundschaftdienstes die Hilfestellung auch als Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz ausgelegt werden, da Dir die notwendige berufliche Erfahrung und Ausbildung fehlt, um selbstständig die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle für Dritte vornehmen zu können.

Daran ändert auch nicht die Tatsache, dass Du betonst, dass die Unternehmerin für Ihre Buchhaltung und die daraus resultierenden Steuererklärungen selbst verantwortlich ist. Das ist Gesetz und aus diesem Grund sind Hilfestellungen auch nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten.

Und WISO Kaufman auf jedenfall mit SKR03

Der Nachteil bei SKR03, die EÜR wird nicht auf dem "amtlichen Vordruck" augegeben
Da die Unternehmerin sich anscheinend als Einzelunternehmerin selbstständig machen möchte und in absehbarer Zeit eine Finanzbuchhaltung (doppelte Buchführung) wohl nicht notwendig wird, finde ich das einen nicht so guten Vorschlag, da die Unternehmerin dann gezwungen ist, das Ergebnis nochmals in das amtliche EÜR-Formular zu übertragen. Anhand der hier vorliegenden Infos habe ich aber meine Zweifel, ob sie dies leisten kann. Hier halte ich es für sinnvoller, ein Programm zu wählen, dass die Übertragung in das amtliche Formular aktiv unterstüzt, so dass die Unternehmerin mit Hilfe der amtlichen Ausfüllhilfe und der Buchhaltungslisten das Ergebnis "nur" noch auf seine Richtigkeit und Plausibilität überprüfen muss.

Ob man hierzu das überfrachtete Programm WISO Kfm (SKR03 fuer EÜR) nutzen will, muss die Unternehmerin selbst wissen. Ich befürchte aber, dass es sie schlicht und ergreifend überfordern wird, da sie selbst ja eher dazu neigt, die Buchhaltung so einfach wie möglich zu gestalten. Hier wären als Alternativen WISO Mein Büro oder sogar eine externen Buchhaltung zu prüfen.
Gruß
khMcologne

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Franco

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Donnerstag, 15. Juli 2010, 22:28

Zitat von »khmcologne«

da die Unternehmerin dann gezwungen ist, das Ergebnis nochmals in das amtliche EÜR-Formular zu übertragen.

Hallo khmcologne,
von "gezwungen" kann keine Rede sein, denn das Finanzamt bietet die Moeglichkeit einer EÜR an, aber der steuerpflichtig Einzelunternehmer kann selbst entscheiden, ob er diese oder Doppelte Buchfuehrung mit Bilanz mit G+V mit seiner Einkommensteuerklaerung abgibt.
Hier muss dann nur eine Zahl in der Anlage G Zeile 4 eingetragen nicht das aufwaendige EÜR-Forumlar ausgefuellt werden. Und meine Meinung zur "EÜR" kennst Du ja.
Gruss
Franco

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Samm

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Freitag, 16. Juli 2010, 20:12

Möglichst unkompliziet starten und sich ganz auf das Business konzentrieren ist immer wichtig am Anfang.

Den Kopf muss man frei haben fürs Business. Da habe ich selbst mit Mein Büro Standard Testversion für 30 Tage rumgespielt (90€/Jahr). Jetzt gibt es auch Mein Büro Selbständig für 50 €/Jahr. Je weniger USTVA man machen muss, desto einfacher empfand ich es am Anfang!!

Ich kann besonders den ersten Ausführungen von khmCologne zustimmen.

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